Grüne Werte Wertzins 3 GmbH stellt Zinszahlungen ein

Außerordentliche Kündigung erfolgreich

 

10.03.2019

 

Die Grüne Werte Wertzins 3 GmbH hat so genannte Nachrangige Namensschuldnerverschreibungen (zu den Besonderheiten siehe Nachrangdarlehen) ausgegeben, um mit dem eingeworbenen Geld angeblich ökologisch sinnvolle Produkte, z.B. (Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen und ein Holzpelletwerk in Deutschland, Biogasanlagen in Lettland und Italien) zu investieren. Aus welchen Gründen auch immer wurden nur die ersten Zinsen auch tatsächlich gezahlt, weitere Zinszahlungen ab dem 2. Quartal 2017 blieben aus. Die Geschäftsführung hat sich den Inhabern der Namensschuldverschreibungen gegenüber bislang nicht geäußert; es gibt nur eine Anzeige bei der Aufsichtsbehörde, dass Zahlungen derzeit ausbleiben.

 

Das Ausbleiben von mehr als zwei Darlehensraten berechtigt aber den Inhaber der Namensschuldverschreibung, hier die Anleger, gem. §§ 490, 314 BGB zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages und zur Rückforderung der ausgebliebenen Zinsen und der Investitionssumme. Dies hat das Landgericht München in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt und der Anlegerin recht gegeben. Sie hat jetzt Anspruch auf den gesamten eingeklagten Betrag zuzüglich der entstandenen Kosten.

 

Gerne bin ich bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Grüne Werte Wertzins 3 GmbH behilflich.

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