Zinszahlungen bleiben aus

Rechte der Darlehensnehmer

 

25.09.2016

 

Die Anleger der PT Solardachpark München GmbH & Co. KG haben sich nicht, wie in anderen Gesellschaften der PT-Gruppe des Herrn Tröster, als Gesellschafter beteiligt, sondern mit einem sogenannten Nachrangdarlehen.

 

Die Anleger fungieren hierbei als Darlehensgeber, die PT Solardachpark München GmbH & Co. KG als Darlehensnehmer. Der Darlehensvertrag gibt den Anlegern keinerlei Mitspracherecht bezüglich der Geschäftsführung, wie das in bestimmtem Umfang bei Beteiligungen als Kommanditisten der Fall ist. Der Darlehensgeber gibt sein Kapital der Darlehensnehmerin und hat einen Anspruch auf feste Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit. Zwischenzeitliche Kündigungen, erstmals zum 31.12.2016, sind vertraglich vereinbart.

 

Allerdings hat die Vereinbarung des Nachrangs den Nachteil, dass sowohl Zinsen als auch die Rückzahlung des Darlehens unter der Bedingung stehen, dass die PT Solardachpark München GmbH & Co. KG über ausreichende liquide Mittel verfügt und sich durch die Rückzahlung des Kapitals oder durch die Zinszahlung nicht der Gefahr einer Insolvenz aussetzt.

 

Die letzte fällige Zinszahlung ist aus nicht bekannten Gründen ausgeblieben. Wie in den anderen Gesellschaften der PT-Gruppe auch, erfährt der Anleger nichts und kann nur spekulieren.

 

Da es unter Umständen Möglichkeiten gibt, sich von dem Darlehensvertrag aufgrund z. B. fehlerhafter Angaben im Prospekt zu lösen, sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt zu der Prüfung der Ansprüche hinzugezogen werden.

 

Gerne bin ich bei der Überprüfung und der Durchsetzung der Rechte behilflich.


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