Gesellschafterversammlungen 2009

 

05.10.2009

 

Die Geschäftsführung der HBV-Fonds (ehemals Thomae-Fonds) 1-4 und 6-7 hat zur alljährlichen Gesellschafterversammlung geladen. Wie üblich bleiben die wirtschaftlich betroffenen Anleger außen vor. Sie werden aus formalen Gründen nicht zugelassen. Schließlich will man unter sich bleiben und sich nicht stören lassen von kritischen, vielleicht lästigen Anlegern.

 

Da stellt sich wie jedes Jahr die Frage nach dem Abstimmungsverhalten.

 

An den Verhältnissen selbst hat sich nichts geändert. Es wird allerdings langsam zur Gewissheit, dass für die Anleger nichts mehr übrig bleiben wird, wenn der Verkauf der Immobilien und damit der einzigen Wertgegenstände der Fondsgesellschaften realisiert worden ist. Teilweise sind die besten Wohnungen schon aus den Fonds herausgelöst worden.

 

Ich empfehle meinen Mandanten daher wie im Vorjahr die Entlastung der Geschäftsführung und der Treuhänderin zu verweigern, sich bei der Genehmigung des Jahresabschlusses und der Verwendung des Ergebnisses zu enthalten und die Entscheidung über die Liquidation von der persönlichen Situation abhängig zu machen (hierzu im Einzelnen mit Erläuterungen: Versammlungen 1. Teil).

 

Wenn nicht verkauft wird, droht nach Angaben der Geschäftsführung auch die Insolvenz. In diesem Fall wäre der Insolvenzverwalter vermutlich gezwungen, die Ausschüttungen zurück zu verlangen und Rechtsstreite wären unumgänglich. Ich bin allerdings mit einem Großteil der derzeitigen Gerichte der Auffassung, dass die Ausschüttungen bei den Empfängern verbleiben können.

 

Bei der von der Geschäftsführung präferierten Verhandlungslösung könnte die externe Bank vielleicht dazu gebracht werden, auf die Eintreibung der Ausschüttungen zu verzichten. In jedem Fall ist das Ergebnis für den Anleger unbefriedigend: Er hat den Schaden zu tragen. Vielleicht wäre jetzt noch einmal der Zeitpunkt, die Kapitalanlage auf mögliche Ansprüche gegen die Bank, gegen die Treuhänderin TVVG und gegen die Vermitter von einem Spezialisten prüfen zu lassen.

 


Anrufen

E-Mail

Anfahrt