Verlauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 06.02.2012

Fragliche Ergebnisse

 

04.04.2012

 

Am 06.02.2012 fand die ordentliche Gesellschafterversammlung des Capital Advisor Fund II GbR in München statt. Rechtsanwalt Bongarth nahm daran teil und versuchte, Einfluss auf die Beschlüsse zu nehmen.

 

Dies ist jedoch insofern nicht gelungen, als sich leider zu wenige Anleger beteiligt haben (Beteiligungsquote knapp über 14%) und diejenigen, die Rechtsanwalt Hornik eine Stimmrechtsvollmacht gaben, zugunsten der Geschäftsführung abstimmen ließen.

 

Jetzt sind die Protokolle verschickt worden, die im Wesentlichen den Verlauf aus der Sicht der Geschäftsführung wiedergeben.

 

Gerne bin ich auf Nachfrage bereit, ein Gedächtnisprotokoll zu versenden, damit auch meine Sicht der Dinge betrachtet werden kann.

 

Auch die von mir gestellten und von der Steuerberaterin beantworteten Fragen lassen die von mir geäußerten erheblichen Bedenken noch wachsen.

 

So gibt die Geschäftsführung in dem Protokoll zum Tagesordnungspunkt 2 zu, dass zum 31.12.2009 das Eigenkapital der Gesellschaft, also die Einlagen der Anleger, aufgebraucht waren und eine theoretische bilanzielle Überschuldung bestanden habe. Mit anderen Worten: die Gesellschaft ist trotz des Einwerbens eines Kapitals i.H.v. ca. 17 Millionen Euro nahezu pleite.

 

Weiter wird erklärt, dass die bilanzielle Überschuldung nur aufgrund eines Bilanztricks, nämlich die Auflösung von Rückstellungen für Kosten der Funktionsträgergesellschaften, beseitigt worden ist. Mit anderen Worten: Nicht die versprochenen Investitionen, sondern ein Bilanztrick hat die Gesellschaft am Leben erhalten.

 

Des Weiteren hat die Capital Advisor Fund II GbR der ADF GmbH & Co. KG ein Darlehen i.H.v. 2,5 Millionen Euro ausgereicht. Dies ist laut Bilanz der einzige Investitionsfaktor. Bei der ADF GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Gesellschaft, an der der ehemalige Geschäftsführer der Capital Advisor Fund II GbR Herr Zimmermann beteiligt war und auch der weitere Geschäftsführer der Capital Advisor Fund II GbR, Herr Kremer sowie der jetzige Geschäftsführer der Fondsgesellschaft Herr Sachenbacher, in der Geschäftsführung standen. Dass diese personelle Verquickung kein Gütezeichen darstellt, wird offensichtlich. Darüber hinaus ist angedacht, das Darlehen an die ADF GmbH & Co. KG in eine Kommanditbeteiligung umzuwandeln. Mit anderen Worten: Aus Fremdkapital wird Eigenkapital, welches wiederum nur dann werthaltig ist und zurückgezahlt wird, wenn die ADF GmbH & Co. KG wirtschaftlich Erfolg hat. Ob dies der Fall ist, wird dahingestellt und bleibt abzuwarten.

 

Die Geschäftsführung und auch die Steuerberatungsgesellschaft haben auf Frage des Unterzeichner eingestehen müssen, dass der bilanzielle Gewinn nur ein theoretischer ist und nur dadurch zustande kam, dass Rückstellungen für Funktionsträgergebühren aufgelöst wurden. Tatsächlich musste die Steuerberatungsgesellschaft zugeben, dass in 2010 aus den gesamten Einlagen i.H.v. ca. 17 Millionen Euro Zinsen und sonstige betriebliche Erträge i.H.v. lediglich 250.000 Euro erwirtschaftet wurden, also ca. 1,5 %.

 

Leider konnte ich mich mit dem Antrag auf Auflösung des Fonds nicht durchsetzen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass man schnell einen Schnitt hätte machen können und ohne Insolvenzverfahren, sondern mit einer Liquidation die Anleger vor weiteren Schäden verschonen könnte. Naturgemäß sehen die Fondsverwaltung und natürlich deren Rechtsanwälte die Rechtslage anders.

 

Gerade vor dem Hintergrund, dass diese Rechtsanwälte ihre Umsätze aus der Vertretung der Fondsgesellschaft von ca. 93.000 Euro im Jahr 2008 über 276.000 Euro im Jahre 2009 und auf ca. 476.000 Euro im Jahr 2010 steigern konnten, scheinen mir die Interessenslagen klar.

 

Gerne bin ich auf Anfrage bereit, auch die Antworten der Steuerberatungsgesellschaft Pape & Co auf meine Fragen zu übersenden und weitere Auskünfte zu geben.

 

Ich bleibe dabei, meinen Mandanten zum sofortigen Ausstieg zu raten, da ich keine Perspektive für eine Besserung sehe.



 

 

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