Hauptversammlung 2013

Einberufung zum 29.08.2013

 

31.07.2013

 

Nachdem der erste Versuch der BGB AG, im Frühjahr eine Hauptversammlung einzuberufen, aus formalen Gründen gescheitert ist, hat der Vorstand in Person des Herrn Efgan Kizil nunmehr einen zweiten Versuch unternommen, um am 29.08.2013 um 8:00 Uhr in der Badner Halle in Rastatt eine Hauptversammlung durchzuführen. Dort soll insbesondere über die Jahre 2010 und 2011 Rechenschaft abgelegt und voraussichtlich auch eine Zukunftsperspektive erstellt werden.

 

Diese Zukunftsperspektive wird von allen Aktionären mit Spannung erwartet. Aufgrund diverser Rechtsstreite (z.B. ein von mir erstrittenes Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26.04.2013, AZ. 5 O 154/12; n.rkr., welches mit einem Obsiegen gegen die BGB AG und Herrn Thomas Andreas persönlich endete), steht zu befürchten, das demnächst eine Klagewelle auf die BGB AG zurollt.

 

Diverse Versuche, gegen die REFI GmbH und die VVK GmbH, welche die Vermittlung der Aktien an der BGB AG ausgeführt hatten, die Schadensersatzansprüche aus Falschberatung durchzusetzen, sind aufgrund der Insolvenzen beider Gesellschaften gescheitert. Auch der ehemalige Vorstand der BGB AG und Geschäftsführer der VVK GmbH, Herr Thomas Andreas ist angeblich vermögenslos, denn er hat in dem von mir gegen ihn geführten und gewonnenen Prozess (siehe oben und „VVK GmbH insolvent“) Prozesskostenhilfe erhalten.

 

Ich kann daher nur jedem Aktionär der BGB AG dringend raten, an dieser Hauptversammlung teilzunehmen und kritische Fragen zu stellen. Da die Hauptversammlung jedoch an einem Donnerstag am frühen Vormittag stattfindet, ist zu befürchten, dass nicht alle Aktionäre sich frei nehmen können. Daher sollten Sie sich unbedingt von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen.

 

Gerne bin ich bereit, diese Vertretung zu übernehmen, um die entsprechenden Fragen und Anträge zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund, das einseitig nur der Aufsichtsrat entlastet werden soll, nicht hingegen der Vorstand, lässt erkennen, dass sich die Gremien der BGB AG offensichtlich gegenseitig für die Misere verantwortlich machen wollen.

 

Für die Vertretung durch mich fallen lediglich Verwaltungskosten i.H.v. 20,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer an, die Erteilung eines Mandates ist damit nicht verbunden. Es ist mir und den von mir vertretenen Mandanten allerdings wichtig, dass die Aktionäre zu ihrem Recht kommen.


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