Prospektangaben müssen richtig sein

Anleger erhalten vor dem OLG Karlsruhe (Zivilsenate Freiburg) Recht

14.09.2016

 

Nachdem das Landgericht Freiburg die im Prospekt der regiowind plus Lahr/Seelbach GmbH & Co. KG gerügten Prospektfehler (siehe Prospekt fehlerhaft;) noch für unbeachtlich gehalten hatte, revidierte das OLG Karlsruhe (Zivilsenate Freiburg) in seiner Entscheidung vom 09.09.2016 (Az. 4 U 62/16) das erstinstanzliche Urteil.

 

Ohne detailliert auf weitere mögliche Prospektfehler bezüglich der Windkraftanlage (insbesondere wegen der angegebenen Windgeschwindigkeiten) einzugehen, erkannte das OLG Karlsruhe (Zivilsenate Freiburg), dass die Angaben zu den installierten Kapazitäten von Solarzellen falsch waren. Wenn der Prospekt eine bestimmte Kapazität benennt (hier 200 kWp), welche sogar angeblich durch konkrete Absprachen mit den Eigentümern geeigneter Dächer und durch bindende Vereinbarungen mit dem Lieferanten der Solarzellen als sicher dargestellt wird, dürfen sich die Anleger darauf verlassen. Wenn dann weniger Kapazitäten (hier 143 kWp) installiert werden, ohne dass die Interessenten der Anlage durch Ergänzungen oder Korrekturen des Prospekts darauf hingewiesen werden, stellt sich der Prospekt schlicht und einfach als falsch heraus und zeichnet dem Anlageinteressenten eben kein zutreffendes Bild von der angebotenen Beteiligung.

 

Durch diesen Prospektfehler hat sich die Komplementärin als Gründungsgesellschafterin (regiowind Verwaltungs GmbH, Geschäftsführer Andreas Markowsky) den klagenden Anlegern gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht. Diese werden so gestellt, wie sie stünden, wenn sie diese Beteiligung nicht gezeichnet hätten. Die regiowind Verwaltungs GmbH muss also rückabwicklen und Zinsen zahlen.

 

Dieses Urteil zeigt deutlich, dass die Prospektangaben grundsätzlich richtig sein und die Anbieter von Beteiligungen, auch und gerade im Bereich der Erneuerbaren Energien, die Anleger wahrheitsgetreu informieren müssen. Vorsätzliche oder fahrlässige Ungenauigkeiten sind trotz des unbestritten ökologisch sinnvollen Investments in Erneuerbare Energien hier ebenso wenig erlaubt wie bei anderen Investitionszielen, zum Beispiel Immobilien oder Schiffen.

 

Gerne bin ich bei der Durchsetzung von Prospekthaftungsansprüchen behilflich.


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