Autark Invest AG

Handlungsalternativen nach dem Desaster

 

 

01.03.2020

 

Die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH (jetzt: Autark Invest AG) trat ab März 2015 mit einem Exposé an die Anleger heran und lockte mit Nachrangdarlehen mit einer Verzinsung von 7,5% pro Jahr. Das Exposé jedoch konnte nicht erklären, wie diese Rendite erwirtschaftet werden sollte. Die Angaben bleiben nebulös und sind teilweise nicht nachvollziehbar. Vor allem wird an keiner Stelle erklärt, welche Investitionen tatsächlich zu einer derart hohen Rendite führen können.

 

Planmäßig sollten im Jahr 2016 dann diese Nachrangdarlehen in Aktien der Autark Invest AG umgewandelt werden, so dass die Anleger direkte Beteiligungen an einem angeblich prosperierenden Unternehmen halten sollten.

 

Wie die Anleger allerdings jetzt erfahren haben, ging das Konzept nicht auf, sondern endete in einer großen Insolvenz. Sämtliche Gesellschaften, auch diejenigen, in welche die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH / Autark Invest AG investiert hatte, befinden sich im Auflösungsstadium oder in der Insolvenz. Nennenswertes Vermögen scheint nicht mehr vorhanden zu sein. Verschiedene Versuche, die gegen die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH / Autark Invest AG erstrittenen Urteile im In- und Ausland zu vollstrecken, waren bislang noch nicht von Erfolg gekrönt.

 

Auch scheint der Initiator, Herr Stefan Kühn (vormals: Stefan Koschate) nicht mehr belangt werden zu können, zumindest nicht mit wirtschaftlichem Erfolg. Es fragt sich daher, welche alternativen Möglichkeiten es gibt, wenigstens einen Teil des eingesetzten Kapitals für die Anleger zu retten. Dies kann dann gelingen, wenn dem Vermittler der Kapitalanlage in die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH / Autark Invest AG eine Falschberatung vorgeworfen werden kann.

 

Indizien für eine Vermittlerhaftung ergeben sich einerseits aus der fehlenden Eignung dieses hochriskanten Konstrukts über Nachrangdarlehen im Bezug auf die individuellen Wünsche des Anlegers. Für jemanden, der eine sichere Kapitalanlage oder eine Altersvorsorge will, ist eine solche Anlage völlig ungeeignet.

 

Ein Vermittler oder Berater schuldet eine sogenannte „Plausibilitätskontrolle“. Das Exposé der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH erfüllt diese Anforderungen nicht, es gibt darin zu viele Ungereimtheiten, welche einem ordnungsgemäß arbeitenden Vermittler/Berater hätten auffallen müssen. Wenn er solche Warnhinweise nicht gegeben hat, haftet er für diesen Fehler.

 

Gewöhnlicherweise besitzen die Vermittler/Berater eine Zulassung zur Vermittlung von Kapitalanlagen gem. § 34f GewO und sind gleichzeitig haftpflichtversichert. Dadurch wäre bei einer durch ein Urteil festgestellten Schadenersatzpflicht des Vermittlers die wirtschaftliche Durchsetzung gesichert, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Gerne bin ich den Anlegern der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH / Autark Invest AG bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Vermittler / Berater behilflich.

 


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