eurosolid insolvent

Stuttgarter Versicherung a.G. haftet

20.03.2020

 

Die Firma eurosolid energy GmbH & Co. KG hat verschiedene Projekte im Bereich von Solaranlagen auf dem Markt angeboten. Meistens handelte es sich um Freiluftanlagen in der Fläche, also keine Anlagen auf Hausdächern. Diese befanden sich beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und in der Nähe von Leipzig. Die Anleger haben nicht nur die Solaranlagen gekauft, sondern in einem separaten Vertrag auch einen Teil eines Erbbaurechts, welches die eurosolid energy GmbH & Co. KG an den ihnen gehörenden Grundstücken bestellt hatte. Dadurch waren notarielle Verträge erforderlich, welche teilweise unter sehr hohem Zeitdruck Ende des Jahres 2010 abgeschlossen werden mussten. Viel Zeit zum Überlegen ließ man den Anlegern nicht. Das hatte wohl auch seinen Grund!

 

Da die meisten Anleger nicht sofort das notwendige Kapital i.H.v. ca. 48.600 € pro Modul zur Verfügung hatten, boten die Vermittler gleichzeitig Finanzierungen bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. an, welche direkt als Paket mit verkauft wurden. Den Anlegern blieb meist keine Wahl, sich um Alternativen zu bemühen. Um das Paket abzurunden, wurden in vielen von mir vertretenen Fällen auch noch Rürup-Basisrenten und Rentenversicherungen verkauft, deren Sinn nicht ganz zu verstehen ist. Zwar wurden diese Versicherungen in die Finanzierung eingebunden, aber mit der Sicherungsübereignung der Module und der Abtretung der Einspeisevergütung wäre auch ohne zusätzliche Sicherheiten die Stuttgarter Lebensversicherung a.G ausreichend besichert gewesen. Diese zusätzlichen Instrumente brachten selbstverständlich weiteres Kapital zur Stuttgarter Lebensversicherung a.G und Provisionen für die Vermittler. Inwieweit sie aber sinnvoll für die Anleger waren, müsste im Einzelnen geprüft werden.

 

In der Folgezeit stellte sich heraus, dass die Prognosen viel zu optimistisch und von vornherein nicht zu erreichen waren. Die versprochenen Erlöse blieben hinter den Erwartungen zurück. Dadurch mussten die Anleger mehr eigenes Geld in diese Unternehmung stecken, als die Prognose und die Versprechungen der Vermittler es vorsahen. Natürlich gerät dann auch die Finanzierung der Anleger in Schieflage: Die Zinsen und Tilgung sowie die Beiträge zu den abgeschlossenen Versicherungen können nicht, wie ursprünglich geplant, aus den Einspeiseerlösen bedient werden. Die Anleger müssen höhere, nicht geplante Nachzahlungen leisten und die Darlehen bedienen. Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. verschickte regelmäßig entsprechende Mahnungen bei Zahlungsverzug.

 

Letzten Endes konnte sich die eurosolid energy GmbH & Co. KG nicht mehr halten und beantragte im Jahre 2018 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wie in diesem Verfahren mit den eigentlich den Anlegern gehörenden Solarmodulen und den Teilen am Erbbaurecht zu verfahren ist, wird sich zeigen. Vor allem ist insbesondere die Anlage in Leipzig in einem sehr ungepflegten Zustand, so dass nach einem aktuellen Rundschreiben der neuen Verwaltungsgesellschaft mit hohen Reparaturkosten zu rechnen ist, welche den Anlegern auferlegt werden. Ob dann jemals mit einem Überschuss gerechnet werden kann, ist völlig offen. Es steht sogar der Verkauf der Anlagen und der Erbbaurechte im Raum zu einem noch nicht kalkulierbaren Preis.

 

Infolgedessen sollten Ansprüche gegen weitere Beteiligte geprüft werden. Dies ist einerseits der Vermittler, der eine ordnungsgemäße Aufklärung über das Projekt schuldet. Sollte er hier die Bedürfnisse und Wünsche des Anlegers nicht berücksichtigt haben oder unvollständige oder gar falsche Angaben zur Rentabilität des Projektes gemacht haben, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Zu der Aufklärung gehört nämlich auch die Prüfung der Plausibilität des Projekts und des Prospekts, welche hier durchaus zweifelhaft war.

 

Aber auch die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. trifft ein Mitverschulden, wenn sie über ihre Rolle als finanzierende Darlehensgeberin hinausgegangen ist. Grundsätzlich hat eine Bank mit dem finanzierten Objekt nichts zu tun, aber es gibt eben die vorgenannte Ausnahme. Durch verschiedene Umstände rückt die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. in die Nähe der Initiatoren und trägt infolgedessen für die Fehler im Prospekt und bei der Vermittlung eine Verantwortung. Sie haftet mit der Folge, dass das ganze Geschäft ihr gegenüber rückabgewickelt werden muss.

 

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. erhält im Falle der Rückabwicklung also keine Zahlungen mehr auf die Darlehen und muss die aus eigenem Vermögen vom Anleger gezahlten Zins- und Tilgungsteile erstatten. Ob die Beiträge zum Tilgungsersatz (Rürup-Vertrag, Rentenversicherungsvertrag) zurückverlangt werden können, ist noch offen und begegnet anderen Schwierigkeiten. Im Gegenzug muss der Anleger die Rechte aus dem Kaufvertrag und dem Erbbaurechtsvertrag sowie aus den Versicherungen an die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. abtreten. Interessant für den Anleger: aufgrund des Vorliegens des so genannten „verbundenen Geschäfts" besteht keine Verpflichtung, die ausstehende Darlehenssumme zurückzuzahlen. So hat es das Oberlandesgericht Stuttgart in einer Reihe von Urteilen vom 30.04.2019 (Aktenzeichen z.B. 6 U 173/18) festgestellt.

 

Gerne bin ich bereit, die Ansprüche gegen die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. aus der Finanzierung von Solarmodulen der eurosolid energy GmbH & Co. KG zu prüfen und durchzusetzen. Aufgrund der 10-jährigen Verjährung, welche taggenau mit der Unterzeichnung der Darlehensverträge bzw. der Kauf- und Erbbaurechtsverträge beginnt, kann nur noch bis ca. Ende 2020 gewartet werden. Ansonsten sind die Ansprüche verjährt.

 

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