BW Bank verliert Schadensersatzprozess

Lösung über Haustürwiderrufsgesetz

 

09.12.2013

 

Die BW Bank / LBBW hat einen großen Teil der Thomae & Partner Immobilienfonds 7 KG (jetzt HBV Immobilienfonds 7 GmbH & Co.KG) finanziert. Wie jetzt das Landgericht Bad Kreuznach in einem (allerdings noch nicht rechtskräftigen) Urteil festgestellt hat, benutzte die BW-Bank / LBBW eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Da der von Rechtsanwalt Bongarth vertretene Kläger in einer Haustürsituation beraten wurde, konnte der Darlehensvertrag auch noch nach Ablauf von mehr als zehn Jahren wirksam widerrufen werden und der Kläger erhielt von der ersten Instanz den gesamten Schadenersatz zugesprochen.

 

Da im Gegensatz zum ebenfalls von der BW Bank / LBBW finanzierten Thomae & Partner Immobilienfonds 8 KG (jetzt: Achte Real Estate Poolgesellschaft mbH & Co. Wohnungs-KG) der Darlehensvertrag hier nicht mit einer Grundschuld hinterlegt wurde, fand das Landgericht Bad Kreuznach zu einer für den Kläger positiven Entscheidung. Da sich diese Grundsätze nicht nur auf die Beteiligungen im Thomae-Komplex anwenden lässt, sondern auf alle (Alt-) Fälle mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen (s. Atlas Immo GbR), sollten die Anleger ihre Verträge mit den Banken überprüfen lassen.

 

Gerne bin ich bereit, diejenigen Darlehensverträge zu prüfen, welche zur Finanzierung der Beteiligung an der Thomae & Partner Immobilienfonds 7 KG (jetzt HBV Immobilienfonds 7 GmbH & Co.KG) abgeschlossen wurden.


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