Vermittlungsgesellschaft GSI wegen Falschberatung verurteilt

Gericht erkennt nach Aussage des Vermittlers fehlerhafte Beratung

 

02.12.2013

 

Nach einer langen Beweisaufnahme, in der insbesondere der Vermittler der GSI Gesellschaft für strategische Investments GmbH in Freiburg (vormals in Malterdingen) gehört wurde, erkannte der Richter am Amtsgericht in seiner Entscheidung klar und deutlich, dass die Angaben und Prognosen, welche die GSI Gesellschaft für strategische Investments GmbH der Klägerin vorgestellt hatte, vollkommen irreal waren. In dem Beispiel sollten über eine Laufzeit von 30 Jahren ca. 42.000 € eingezahlt und mit den verbliebenen Geldern Rohstoffe im Gegenwert von ca. 30.000 € gekauft werden. Alleine um die Einlagen und Beiträge zu egalisieren, hätte sich der Goldpreis um das 1,5-fache steigern müssen. Dies hielt der Richter völlig zurecht für unrealistisch und verurteilte die GSI Gesellschaft für strategische Investments GmbH zum Schadensersatz.

 

Nicht nur, dass die gesamten Einzahlungen zurückgezahlt werden mussten, sondern auch die immensen Provisionsansprüche i.H.v. mehr als 9% standen der GSI Gesellschaft für strategische Investments GmbH nicht zu. Diese müssen, soweit sie bezahlt waren, zurück gezahlt werden. Weitere, noch ausstehende Zahlungen bleiben unbefriedigt. Diese sind von besonderer Bedeutung, weil die GSI Gesellschaft für strategische Investments GmbH den Vertrieb angeblich alleine für die Pro Service AG / Dux Partners übernommen hatte und eine sogenannte Nettopolice vereinbarte (s. Pro Service AG / Dux Partner AG).

 

Obwohl das Urteil des Amtsgericht Freiburg noch nicht rechtskräftig ist, sollten die Anleger trotz der angeblich eindeutigen Wortlautes der Vergütungsvereinbarung mit der GSI Gesellschaft für strategische Investments GmbH nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen und den Einsatz zurück zu verlangen. Rechtsanwalt Bongarth geht davon aus, dass die angeblichen Investitionsziele (Altersversorgung, Sparen auf ein bestimmtes Ziel) mit dieser Art von Anlage nicht erreicht werden können, vor allem dann nicht, wenn, wie in den bearbeiteten Fällen, der Gold & More-Plan als quasi einziger Baustein zur Altersvorsorge angeraten wurde.

 

Gerne bin ich bei der Durchsetzung von Ansprüchen, auch gerichtlich, behilflich.

 


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