Göttinger Gruppe

 

Die so genannte Göttinger Gruppe hat (in den allermeisten Fällen) über die Futura Finanz AG atypisch stille Beteiligungen vertreiben lassen. Diese atypisch stillen Beteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen, welche den Anlegern im Gegensatz zu Aktien oder Kommanditbeteiligungen weniger Rechte gewähren. Die Risiken jedoch bleiben die gleichen:

 

Der Erfolg der Investition hängt vom Ergebnis der Geschäftstätigkeiten der Geschäftsinhaberin ab. Da aber die Göttinger Gruppe kaum geschäftlich erfolgreiche Aktivitäten unternahm, ist das Geld der Anleger verloren. Seit 2007 läuft daher das Insolvenzverfahren.

 

Allerdings besteht im Gegensatz zu Kommanditbeteiligungen und Beteiligungen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Möglichkeit, von der Geschäftsinhaberin selbst Schadenersatz zu verlangen. Bei den Kommanditbeteiligungen und den Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts hat die Rechtsprechung die so genannten Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft aufgestellt. Da alle Kommanditisten und Gesellschafter „in einem Boot“ sitzen, empfindet es die Rechtsprechung als ungerecht, wenn einzelne Anleger aussteigen und auf Kosten der verbleibenden Mitgesellschafter, welche ebenso falsch beraten wurden, Schadenersatz erhalten. Aus diesem Grund soll ex tunc (vom Zeitpunkt der Kündigungserklärung an) die Beteiligung beendet werden. Die Aufarbeitung der Vergangenheit muss in Form einer Auseinandersetzungsbilanz und der Auszahlung des sich hieraus ergebenden positiven oder negativen Ergebnisses erfolgen.

 

Anders bei der atypisch stillen Beteiligung: Hier erkennt die Rechtsprechung zwar eine Vielzahl von Verträgen, aber immer nur Einzelverträge. Da die Falschberatungen durch die Vermittler der Futura Finanz der Göttinger Gruppe zugerechnet werden, musste diese für die entstandenen Schäden haften, was dann letzten Endes zu der Einleitung der Insolvenzverfahren geführt hat.

 

Diese Grundsätze sind jedoch auch auf andere atypisch stille Beteiligungen (siehe Anlegerschutzfälle) anwendbar.

 

Ein auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt wird den Investoren helfen können.

 

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