TVVG zum Schadensersatz verurteilt

Zurechnung der Beratungsinhalte endlich bestätigt

 

15.10.2011



Das Landgericht Freiburg hat in  bislang drei (allerdings teilweise noch nicht rechtskräftigen) Fällen die Treukapital Vermögens-Verwaltungs GmbH (im Folgenden: TVVG) voll umfänglich zum Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Freiburg ist damit der schon früh von mir geäußerten Auffassung (siehe Ansprüche gegen die TVVG) gefolgt.

 

Vorab musste natürlich in der mündlichen Verhandlung die Falschberatung bewiesen werden. Dies gelang durch die Einvernahme des Vermittlers.

 

Lange hat das Landgericht die Frage problematisiert, ob diese fehlerhaften Beratungsinhalte der Treuhänderin TVVG auch zuzurechnen seien. Die TVVG argumentiert nämlich, dass sie keinen Vertrag mit dem Vermittler abgeschlossen habe und gar nicht wisse, was dieser berät.

 

Richtigerweise kommt es nach Ansicht des Landgerichts Freiburg hierauf jedoch nicht an. Immerhin war der Vermittler in die Anbahnung auch des Treuhandvertrages eingeschaltet und folglich muss sich die TVVG die Beratungsinhalte zurechnen lassen. Ansonsten wäre es für Vertragspartner natürlich zu einfach, die eigene Verantwortung weg zu schieben und abhängigen oder auch selbstständigen Vermittlern aufzubürden.

 

Die TVVG hat damit meine Mandanten nicht nur von den Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Baden-Württemberg / BW-Bank freizustellen, sondern auch die bereits gezahlten Zinsen und Tilgungen zu erstatten.

 

Gerne prüfe ich jeden Einzelfall, ob die Grundsätze dieser drei Urteile des LG Freiburg auch auf Ihren Fall übertragbar sind.

 

Hierbei ist jedoch die Verjährung zu beachten, welche für Altfälle vor dem 01.01.2002 am 31.12.2011 eintreten wird (vorbehaltlich bereits anderweitig eingetretener Verjährungstatbestände).

 






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