Rechtsanwalt Bongarth

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Meine Kanzlei hat sich den Anlegerschutz zum Schwerpunkt gemacht und ist primär auf Anlegerseite aktiv. Diese Spezialisierung auf das Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts besteht bereits seit Oktober 2000, und ich bin seit 2008 befugt, die Bezeichnung FACHANWALT FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT zu führen.

 

Aber auch im gesamten Zivil- und Wirtschaftsrecht setze ich Ansprüche von Privatpersonen und Unternehmen durch oder wehre entsprechende Ansprüche ab. Hierzu gehören auch das Versicherungsvertragsrecht und das Immobilienrecht.

 

 

Schwerpunkte


Der Schwerpunkt meiner bearbeiteten Fälle liegt darin, die Anleger

 

  • von den Belastungen durch Darlehen bei den finanzierenden Banken vollständig zu befreien oder diese spürbar zu reduzieren
  • von den Beteiligungen zu trennen
  • vor Nachschusspflichten zu schützen


Oftmals gelingt das durch den Abschluss von Vergleichen mit den betroffenen Banken und Beteiligungsgesellschaften. Wo diese außergerichtliche Einigung nicht zum Erfolg führt, müssen gerichtliche Verfahren geführt werden. Hier ist dann insbesondere die Bankenhaftung zu prüfen, für die der BGH (Bundesgerichtshof) die Grundsätze in einer langen Reihe von Urteilen festgelegt hat.

 

 


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