Schock für Geschädigte der Göttinger Gruppe: Rückzahlungen drohen

Insolvenzverwalter fordert Vergleichsbeträge zurück

 

21.06.2010

 

Die Anleger der Göttinger Gruppe kommen nicht zur Ruhe. Nicht nur, dass die gesamte Kapitaleinlage und somit in den meisten Fällen die Altersvorsorge sich in Luft aufgelöst hat, verlangt der Insolvenzverwalter Rattunde die mühsam erkämpften Vergleichsbeträge und vollstreckten Beträge nach den gewonnenen Gerichtsverfahren zurück.

 

Grund hierfür sei, dass die Gläubiger bei dem Vergleichsabschluss und/oder der Vollstreckung gewusst hätten, dass die Securenta AG und die Untergesellschaften der Göttinger Gruppe vor der Insolvenz stehen und dennoch den Vergleichsbetrag beigetrieben haben.

 

Grundsätzlich sieht das Insolvenzrecht vor, dass der Insolvenzschuldner (hier die Göttinger Gruppe) nicht zu Gunsten einiger Gläubiger die Insolvenzmasse schmälern soll. Immerhin sind alle Gläubiger von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen und der Schnellste soll sich nicht einen Vorteil verschaffen durch ein kollusives Zusammenwirken mit dem Insolvenzschuldner oder durch die Ausnutzung seiner Kenntnis von der drohenden Insolvenz.

 

In diesen Fällen sieht das Insolvenzrecht vor, dass der Insolvenzverwalter sämtliche Handlungen bis zehn Jahre vor der Insolvenzantragstellung anfechten und die erhaltenen Beträge zurückfordern kann.

 

Die Fälle der Göttinger Gruppe/Securenta AG unterscheiden sich von den Regelanfechtungsfällen. Zwar hat die Securenta AG eine Vielzahl von Gerichtsverfahren und von außergerichtlichen Verhandlungen geführt. Allerdings wurde niemals eine drohende Insolvenz kolportiert – im Gegenteil, durch die Beitreibung von fälligen Einlagen und durch die vehemente Verteidigung ihrer Position durch die Göttinger Gruppe/Securenta AG konnten die Anleger nicht erahnen, dass eine Insolvenz droht.

 

Vor allem dürfte der Vorwurf, die beitreibenden Anleger hätten vorsätzlich und in Kenntnis der drohenden Insolvenz gehandelt, meines Erachtens nicht aufrecht erhalten bleiben.

 

Da der Insolvenzverwalter teilweise sehr kurze Fristen gesetzt hat und nicht nur die erhaltenen Vergleichsbeträge oder ausgeurteilten Beträge, sondern auch noch Zinsen seit der Zahlung verlangt, sollten die Anleger dringend anwaltlichen Rat von auf dieses Gebiet spezialisierten Anwälten einholen, um nicht noch mehr Geld zu verlieren. RA Bongarth befasst sich seit dem Jahr 2000 mit diesen Fällen der Göttinger Gruppe/Securenta AG, sodass er bei der Abwehr der Ansprüche des Insolvenzverwalters gerne zur Verfügung steht.

 

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