IFF AG erneut zu Schadenersatz verurteilt

Fehlerhafte Beratung bezüglich Capital Advisor Fund II GbR

 

21.05.2010

 

Erneut hat das Landgericht Freiburg am 21.05.2010 mit der selben erfreulichen Klarheit wie zuvor (siehe IFF AG verurteilt) festgestellt, dass die Beratung betreffend die Beteiligung am Capital Advisor II GbR durch die IFF AG (Zukunftsunternehmen für Investment, Fonds, Finanzen) in wesentlichen Punkten falsch gewesen ist. Insbesondere die Aufklärung über das drohende Totalverlustrisiko und die Nachschusspflicht fehlten. Die rudimentären Hinweise auf dem Zeichnungsschein konnten das Gericht ebenfalls nicht überzeugen, dass eine Aufklärung mittels schriftlicher Unterlagen vorgenommen wurde.

 

Gleichzeitig hat das Landgericht Freiburg der Verteidigungslinie der IFF AG eine weitere Absage erteilt, welche für die für Sie auftretenden Vermittler keine Verantwortung übernehmen wollte.

 

Zwischenzeitlich ist es mir gelungen, den (allerdings nur vorläufig vollstreckbaren) Titel zu liquidieren: die IFF AG hat den geforderten Betrag hinterlegt.

 


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