Beteiligung an der SMP Beteiligungs GbR II

 

01.12.2009

 

Bei der SMP Beteiligungs GbR II handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche das Ziel hatte, nach der geplanten Verschmelzung der SMP GmbH auf die SMP Finanzdienstleistungen AG Aktien an der Letzgenannten zu übernehmen.

 

Die meisten Gesellschafter der SMP Beteiligung GbR II hatten sich zu einem früheren Zeitpunkt in Form von Genussrechten an der SMP GmbH beteiligt. Mit einer abenteuerlichen Konstruktion sollten die Genussrechtsinhaber ihre Rechte wandeln in eine Beteiligung an der SMP Beteiligungs GbR II, die dann wiederum, wie oben beschrieben, die Aktien der neu entstehenden SMP Finanzdienstleistungen AG halten sollte.

 

Da jedoch die Initiatoren und Gründungsgesellschafter, die Herren Hollerung und Kraus, die Einlagen nicht an die SMP Beteiligungs GbR II weiterleiteten und die SMP GmbH in Insolvenz fiel, musste auch die SMP Beteiligungs GbR II liquidiert werden. Ein Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet worden, die Gesellschaft befindet sich jedoch im Abwicklungsstadium.

 

Eine zweite Alternative zur Beteiligung an der SMP Beteiligungs GbR II war die Einzahlung eines Barbetrages auf das Konto der Gesellschaft, unabhängig von der Beendigung der Beteiligung an der SMP GmbH. Diese sogenannten Barzahler haben teilweise doppelt Geld verloren, sofern sie die Einlagen in die SMP Beteiligungs GbR II und in die SMP GmbH erbracht haben.

 

Um die Sache zu befrieden, hatte RA Schmeyer den Anlegern, die ihre Genussscheine gewandelt hatten, Vergleiche angeboten. Diese liefen darauf hinaus, dass die streitige Frage, ob die Anleger tatsächlich Gesellschafter der SMP Beteiligungs GbR II geworden sind und ob sie durch die Genusscheinswandlung ihre Einlagen erbracht haben, einvernehmlich gelöst wird. Der Vergleich sah vor, dass die Beteiligung als nicht bestehend behandelt wird und stattdessen die Forderungen, die die SMP Beteiligungs GbR II in der Insolvenz der SMP GmbH angemeldet hatte, an die Anleger übertragen werden. Dies hätte den Vorteil gehabt, dass der Streit bzgl. der SMP Beteiligungs GbR II beendet wäre und das gleichzeitig die Anleger die direkte Chance erhielten, aus der Insolvenz der SMP GmbH Vorteile zu ziehen.

 

Problematisch war jedoch, dass 10 % der Beteiligungssumme als eine Art Erfolgshonorar für RA Schmeyer hätten bezahlt werden müssen.

 

Die Reaktion in der Anlegerschaft war gespalten. Diejenigen, die sich auf ein positives Urteil des Landgerichts Hof und einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg stützen, haben den Vergleich nicht angenommen. Diese beiden Gerichte haben entscheiden, dass die Anleger zwar Gesellschafter geworden sind, dass sie jedoch so behandelt werden müssen, als hätten sie die Einlage erbracht. Auf dieser Basis wurden die Liquidatoren verpflichtet, eine sogenannte Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen und den Überschuss an die Gesellschafter auszuzahlen.

 

Hier wird jedoch genau zu beobachten sein, ob es wirtschaftlich vorteilhaft ist, auf das Auseinandersetzungsguthaben verwiesen zu werden, welches durchaus auch negativ sein könnte. Die Alternative wäre die Beteiligung am Insolvenzverfahren der SMP GmbH und der dortigen Quotenaussichten. Allerdings muss beachtet werden, dass die Ansprüche der SMP Beteiligungs GbR II im Insolvenzverfahren der SMP GmbH erstrangig festgestellt worden sind und gegebenenfalls hierüber eine Quote erzielt werden kann.

 

Die Entscheidung kann nicht in generalisierter Form getroffen werden. Es kommt hierbei auf jeden Einzelfall gesondert an. Gerne ist der Unterzeichner behilflich, die richtige Lösung zu finden, insbesondere unter Verwendung der aktuellen Rechtsprechung des Landgerichts Hof/Oberlandesgerichts Bamberg.

 

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