OstseeSparkasse Rostock doch vergleichsbereit

Deutliche Worte vom OLG Freiburg

 

01.10.2011

 

Die OstseeSparkasse Rostock hat sich in den von mir geführten Verfahren immer darauf berufen, sie habe mit der Beteiligung an der BEMA GmbH nichts zu tun. Ein verbundenes Geschäft oder ein institutionalisiertes Zusammenwirken sei vollkommen aus der Luft gegriffen.

 

Damit drang sie in einem Urteil vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen sogar durch. Das Landgericht hatte der Zahlungsklage der OstseeSparkasse Rostock voll umfänglich statt gegeben mit der Begründung, dass selbst wenn eine Falschberatung nachgewiesen worden wäre, diese nicht zuzurechnen sei.

 

Dieser Auffassung hat das OLG Freiburg jedoch widersprochen und in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass bei einer solchen Dreieckskonstruktion von Lörrach über Rostock nach Berlin wohl weltfremd sei anzunehmen, dass das Rostocker Bankhaus eher zufällig an die Finanzierung geraten sei. Die Indizien sprachen im Übrigen auch dagegen.

 

Unter diesem Eindruck hat dann die OstseeSparkasse Rostock ihre starre Haltung aufgegeben und einen Vergleich abgeschlossen, der die Zustimmung aller Beteiligter gefunden hat.

 

Es lohnt sich daher, die Ansprüche gegen die OstseeSparkasse Rostock und auch gegen die BEMA GmbH prüfen zu lassen, um gegebenenfalls noch vor dem Eintritt der Verjährung hemmende Maßnahmen einzuleiten, um nicht der Rechte verlustig zu gehen. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

 

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