Allgemeine Darstellung
01.05.2008
In den 90er Jahren hatte Herr Klaus Neuschwander 41 WGS-Fonds aufgelegt. Hierbei handelt es sich um geschlossene Immobilienfonds in Form von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, welche ausschließlich mit Eigenkapital finanziert wurden. Die Gesellschaftsanteile wurden durchweg fremd finanziert, in den meisten Fällen von Volksbanken und Raiffeisenbanken im Stuttgarter Raum, aber auch von diversen Sparkassen und Privatbanken, z. B. der Bank Schilling.
Sowohl bei der Initiierung als auch bei der Prospektierung trat eine große Anzahl von Fehlern auf. Gleiches gilt für die Vermittlung der Anteile gemeinsam mit deren Finanzierung durch die Vermittler vor Ort.
Dies hatte, insbesondere auch im Anschluss an die anlegerfreundliche Rechtsprechung des II. Zivilsenates am BGH nach dem Urteil vom 14.06.2004 zur Folge, dass die Anleger mit den die Anteile finanzierenden Banken Vergleiche abschließen konnten. In vielen Fällen haben die Banken ganz auf die Rückzahlung der Darlehen verzichtet und sich im Gegenzug die Beteiligung übertragen lassen. Jedoch kann von einer einheitlichen Vergleichsgestaltung nicht gesprochen werden, weil jede Bank und jeder Anleger bzw. Rechtsanwalt anders verhandelt hat. Wo die außergerichtlichen Verhandlungen nicht zum Erfolg geführt haben, mussten Gerichtsverfahren eingeleitet werden, die unsere Kanzlei mit guten Erfolgen für die Anleger mehrheitlich auch mit Vergleichsabschlüssen beendet hat.