VVK GmbH stellt Insolvenzantrag
Laufende Prozesse werden unterbrochen
27.03.2013
Offensichtlich sah sich die VVK Vermögensverwaltungs GmbH Karlsruhe vielen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt, sodass letzten Endes die Mitte nicht mehr ausreichten. Das Amtsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 18.03.2013 (Az. G 1 IN R 244/13) aufgrund des Insolvenzantrages einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Zahlungen an die VVK Vermögensverwaltungs GmbH sind nicht mehr möglich. Die laufenden Prozesse auch die von mir geführten, wurden gemäß § 240 ZPO unterbrochen. Das heißt sie können nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters geführt werden, wobei dieser sich zuerst einmal einen Überblick über die Verbindlichkeiten und die Vermögenswerte schaffen muss.
Dies ist umso bedauerlicher, als ich die Verantwortlichkeit der VVK Vermögensverwaltungs GmbH für die Vermittlung von Aktien an der BGB AG gerichtlich prüfen lassen wollte (siehe BGB AG/VVK GmbH ).
Diese Prüfung wird es nun leider nicht mehr geben weil das Verfahren, wie eben erwähnt, nicht fortgeführt werden kann.
In den von mir geführten Prozessen kam weiterhin heraus, dass auch Herr Thomas Andreas, der die Geschäftsführung der VVK Vermögensverwaltungs GmbH Karlsruhe früher einmal innehatte und dann Vorstand der BGB AG war, angeblich vermögenslos ist und dem von mir geführten Prozess Prozesskostenhilfe gewährt bekam. Auch dies ist bedauerlich, denn damit fällt die wirtschaftliche Durchsetzung von Ansprüchen wegen Falschbeartung aus.
Die Anleger sind daher aufgerufen, die Aktivitäten der BGB AG kritisch zu beobachten und zu begleiten. Angeblich sind 2400 Aktien ausgegeben worden, welche demnächst zu einer Hauptversammlung eingeladen werden. Nur kann Einblick in den Geschäftsverlauf genommen und gegebenenfalls korrigierend eingegriffen werden. Gerne bin ich bereit, die Aktionäre auf dieser anstehenden Hauptversammlung zu vertreten und ihre Interessen und Informationsinteressen durchzusetzen.
Auch bin ich bereit, bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen behilflich zu sein. Hierbei ist jedoch nicht nur die Insolvenz der VVK Vermögensverwaltungs GmbH und der Vermögenslosigkeit des Herrn Andreas zu beachten, sondern auch die Insolvenz der eine Vielzahl von Aktien an der BGB AG vermittelnden REFI GmbH. Sollten Ansprüche gegen diese insolventen Gesellschaften bestehen, müsste dafür Sorge getragen werden, dass diese in den Insolvenzverfahren ordnungsgemäß angemeldet werden, um mindestens eine Chance auf die Insolvenzquote zu haben. Auch hier bin ich den Anlegern gerne behilflich.