Klagen gegen Anleger
Flächendeckende Prozesse durch RAe Schmeyer
04.12.2009
Im Auftrag des Liquidators Kraus führt RA Schmeyer derzeit eine Vielzahl von Prozessen (ca. 800) gegen die Gesellschafter der SMP Beteiligungs GbR II. Hierbei verlangt er die Einzahlung der ausstehenden Einlagen von den Genussscheinswandlern. In der Klageschrift vertritt er, wie außergerichtlich auch, die Auffassung, dass die Einlagen noch nicht erbracht sind, weil im Anschluss an die Genussscheinswandlung kein Geld geflossen ist.
Mit standardisierten Klageschriften, welche mit keinem Wort auf die individuelle Situation der jeweiligen Beklagten eingehen, macht er die zweifelhaften Ansprüche geltend. Hierbei legt er sogar ein Urteil des Landgerichts Hof als Anlage bei, welches die Gegenposition bestätigt, dass nämlich die Einlagen nicht mehr geschuldet sind.
Mit einer auf den individuellen Fall angepassten Klageerwiderung unter Hinweis auf die sich für die Anleger positiv entwickelnde Rechtsprechung des Landgerichts Hof sollte den Klagen entgegengetreten werden, sodass nach diesseitiger Auffassung der Anleger die Ansprüche abwehren könnte.
Hier stellt sich natürlich die Frage, weshalb RA Schmeyer die Klagen erhebt, die ganz augenscheinlich zum Scheitern verurteilt sind. Es drängt sich der Verdacht auf, dass das vorhandene Geld der Barzahler auf diese Art und Weise von Herrn Kraus in die Kasse des RA Schmeyer übertragen werden soll. Für die Genusscheinswandler, insbesondere wenn sie Rechtsschutz versichert sind, dürfte diese Maßnahme lediglich mit dem Ärger eines Gerichtsverfahrens verbunden sein.
Für die Barzahler hingegen hat diese nach meiner Auffassung Verschleuderung des noch vorhandenen Vermögens viel gravierendere Folgen: Die Rückzahlung aus der Liquidation wird sich in nicht unerheblichem Maße entsprechend verringern.
Daher sind die Genussscheinswandler aufgerufen, den Klagen entgegenzutreten und die Zahlung von weiteren Beträgen in ein „schwarzes Loch“ zu verhindern. Die Barzahler müssen durch geeignete Maßnahmen gegen Herrn Kraus und RA Schmeyer dafür sorgen, dass ihr Geld nicht zweckfremd verwendet wird.
Es empfiehlt sich daher für beide Anlegergruppen dringend, rechtlichen Rat einzuholen. Hierbei bin ich gerne mit meiner Erfahrung behilflich.