regiowind plus Lahr/Seelbach GmbH & Co. KG

Prospekt fehlerhaft - Schadenersatz prüfen

 

 

09.04.2015

 

Die regiowind plus Lahr/Seelbach GmbH & Co. KG betreibt seit dem Jahr 2005  zwei Windkraftanlagen (WKA) und eine Solaranlage in Lahr/Seelbach. Eine der WKA ist zwischenzeitlich abgebrannt, so dass nur noch eine Anlage Strom erzeugt.

 

Die vorhandene Solaranlage liefert überdurchschnittlich viel Strom, die beiden WKA (und jetzt nur noch die eine) liefern unterdurchschnittlichen Stromertrag.

 

Bei der Prüfung des Prospektes sind Unregelmäßigkeiten aufgetreten, welche zu schadenersatzpflichtigen Prospektfehlern führen.

 

Die augenfälligste Abweichung besteht darin, dass anstatt der prospektierten Leistung der Solaranlagen von 200 kWp nur ca. 70%, nämlich 143 kWp, tatsächlich installiert worden sind. Da die Solareinstrahlung im Süden Deutschlands überdurchschnittlich gut ist, mindert die fehlende Leistung aus dieser Anlage das Ergebnis des Fonds deutlich. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Erträge aus der installierten Anlage im zweistelligen Bereich über der korrigierten Prognose liegen. Mit der prospektierten Anlagengröße hätte also ein weit besseres tatsächliches Ergebnis erzielt werden können.

 

Die Erträge aus der Windkraft liegen durchweg im zweistelligen Prozentbereich unter den Prognosen, auch nach der notwendigen Korrektur nach dem Verlust einer Anlage durch Brand.

 

Die Richtigkeit dieser Prognosen darf mit Fug und Recht angezweifelt werden, es ergeben sich Fehler bei deren Erstellung und deren Übernahme in den Prospekt.

 

Für meine Mandanten bereite ich gerade Prospekthaftungsklagen vor, um die Rechtmäßigkeit dieses Geschäftsgebarens prüfen zu lassen. Gerne bin ich bereit, weitere Kommanditisten zu vertreten, die sich schlecht informiert und falsch aufgeklärt fühlen. Der zweifellos gegebene ökologische Nutzen von Windkraft und Sonnenenergie darf nicht dazu führen, dass sie Investitionen fehl geleitet werden.

 

Wer sich an der Klage im Wege einer Art Sammelklage (Streitgenossenschaft) beteiligen will, um die Unregelmäßigkeiten und die daraus folgenden Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen, kann sich gerne anschließen.

 

Hierbei ist die 10jährige absolute Verjährungsfrist zu beachten, die vom Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung zu laufen beginnt. Nach deren Ablauf können die Schadenersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

 

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