PT-Gruppe

Herr Tröster wird aktiv

 

 

04.02.2016

 

Nachdem sich im Jahre 2015 die Anleger der PT Energiefonds SolarInvest GmbH & Co. KG über die fehlende Transparenz der Geschäftsführung wunderten und eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberiefen, sind auch Anleger anderer Fonds, insbesondere PT Energiefonds Neckarsulm GmbH & Co. KG, PT Energiefonds Dingolfing GmbH & Co. KG und PT Energiefonds Deutsche Solardächer GmbH & Co. KG unruhig geworden und haben unangenehme Fragen an Herrn Tröster gestellt. Alle Fragenden erfuhren jedoch nur wenig, denn die Informationspolitik von Herrn Tröster und seiner PT-Gruppe sind nach wie vor mangelhaft. Anfragen werden nicht beantwortet, Telefonate gehen ins Leere und selbst persönliche Besuche von Anlegern führen nicht zum Erfolg. Es ist einfach nicht in Erfahrung zu bringen, wie es um die PT-Gruppe steht.

 

Als verschiedene Anleger der PT Energiefonds SolarInvest GmbH & Co. KG die ihnen zustehenden und auf Gesellschaftsvertrag und Gesetz (§ 166 HGB) basierenden Informationen einholen wollten, wurden sie vom Rechtsanwalt des Herrn Tröster auf „rechtliche Wege“ verwiesen.

 

Die Ergebnisse der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der PT Energiefonds SolarInvest GmbH & Co. KG, welche u.a. zur Abwahl der aktuellen Geschäftsführerin, der PT Energie Verwaltungs GmbH, geführt hat, werden zur Zeit vor Gericht verhandelt. Die PT Energie Verwaltungs GmbH hat Anfechtungsklage erhoben.

 

Zwischenzeitlich ließ Herr Tröster von der PT Energie Projekt & Service GmbH und teilweise auch von der PT Erneuerbare Energien GmbH Angebote zur Übernahme der Anteile an die Anleger der PT Energiefonds Neckarsulm GmbH & Co. KG und der PT Energiefonds Dingolfing GmbH & Co. KG versenden. Die Übernahmeangebote differieren aber in der Höhe. Meistens wird angeboten, dass die Nennbeträge der Beteiligung abzüglich der vergangenen ausgezahlten Ausschüttungen zurückgezahlt werden sollen.

 

Der Übernahmevertrag soll dann mit der PT Energie Projekt & Service GmbH abgeschlossen werden. Ob die PT Energie Projekt & Service GmbH über ausreichende Mittel verfügt, um die angebotenen Zahlungen zu leisten, begegnet angesichts der Bilanzen und der freien Liquidität dieser Gesellschaft Zweifeln. Die erste Zahlungsklage war bereits vor dem Landgericht Konstanz anhängig, nachdem trotz Fälligkeit und Mahnung eine Zahlung nicht erfolgte. Im Laufe des Prozesses wurde die Forderung ausgeglichen. In anderen Fällen begründet die PT Energie Projekt & Service GmbH die Verzögerung mit „Refinanzierungsproblemen“.

 

Über den Sinn dieser Rückkaufaktion darf spekuliert werden. Ein möglicher Ansatz wäre, dass Herr Tröster mit dem Aufkauf der Anteile eine Sperrminorität herstellen will, um gegebenenfalls ein Szenario wie im PT Energiefonds SolarInvest GmbH & Co. KG zu verhindern, wo seine PT Energie Verwaltungs GmbH mit überwältigender Mehrheit als Geschäftsführer abgewählt worden ist (s. aber oben).

 

Informationen von Herrn Tröster sind leider nicht zu erhalten. Stattdessen geht er aktuell anwaltlich mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen gegen diejenigen vor, welche in den einschlägigen Foren ihren Unmut äußern, und auch gegen RA Bongarth wegen der Informationen auf der Homepage unter PT Energiefonds SolarInvest GmbH & Co. KG.

 

Mit textlich nahezu identischen Rundschreiben begründet Herr Tröster sowohl beim PT Energiefonds Neckarsulm GmbH & Co. KG als auch beim PT Energiefonds Dingolfing GmbH & Co. KG die Verzögerung der Vorlage des Jahresabschlusses 2014 mit angeblich in Vorbereitung befindlichen (aber grundsätzlich nicht erforderlichen) Wirtschaftsprüfertestaten. Die Vorlagefrist für die Jahresabschlüsse 2014 ist nämlich schon wieder seit Juli/Oktober 2015 abgelaufen, seit Oktober 2015 ebenso die Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung für das Jahr 2014.

 

Solange aber der Jahresabschluss nicht von der Gesellschafterversammlung festgestellt ist, kann es auch keine verlässlichen Zahlen vor allem im Hinblick auf die prospektierten Ausschüttungen geben. Ebenso verzögert sich die Auszahlung der sog. Auseinandersetzungsguthaben, welche den zum Jahresende kündigenden Anlegern zustehen, wie von der Geschäftsführung kommuniziert.

 

Die Anleger der PT-Gruppe sollten wachsam bleiben.

 

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