Enthalten die Prospekte Fehler?

Ungereimtheiten könnten zum Schadenersatzanspruch führen

01.08.2016

 

Die intensive Beschäftigung mit den Prospekten der PT Energiefonds SolarInvest GmbH & Co. KG, der PT Energiefonds Neckarsulm GmbH & Co. KG und der PT Energiefonds Bad Dürrheim GmbH & Co. KG lässt Ungereimtheiten in den Prospekten erkennen, welche ggfls. zum Schadenersatz gegen die Prospektherausgeber und gegen die Gründungsgesellschafter, nämlich die PT Energie Verwaltungs GmbH (als Komplementärin) und die STG Schwarzwald Treuhand GmbH (als Treuhänderin) führen.

 

Grundlage dieser Prospekthaftung im weiteren Sinne ist, dass die Gründungsgesellschafter als Vertragspartner der Anleger dafür sorgen müssen, dass die Prospekte richtig und umfassend aufklären. Dem Interessenten soll auf dieser Grundlage ein richtiges Bild von der Fondsbeteiligung gegeben werden. Immerhin sind diese Prospekte oftmals die einzigen schriftlichen Informationsunterlagen, anhand derer die Entscheidung für oder gegen ein Investment getroffen wird.

 

Hierzu hat der BGH in einigen Urteilen Leitlinien aufgestellt. Infolgedessen können bezüglich der oben genannten Fonds durchaus Zweifel aufkommen, ob der Prospekt richtig war.

 

1. In allen drei Fonds fungiert die STG Schwarzwald Treuhand GmbH als Treuhänderin, welche grundsätzlich die Anlegerinteressen gegenüber der Geschäftsführung zu vertreten hat. Geschäftsführer ist und war ein Herr Walter Friedrich. Gesellschafter dieser Treuhandgesellschaft war bis Anfang 2015 der Mittelverwendungskontrolleur Jürgen Staneker und die PT Erneuerbare Energien GmbH. Anfang 2015 ist Herr Staneker ausgeschieden, die PT Erneuerbare Energien GmbH ist seither die alleinige Gesellschafterin der Treuhandgesellschaft. Alleiniger Gesellschafter der PT Erneuerbare Energien GmbH wiederum ist Herr Tröster.

 

Dies hat zur Folge, dass eine unabhängige Treuhandschaft und Kontrolle der Geschäftsführung nicht gewährleistet ist, denn Herr Tröster lässt sich ja mittelbar über die Treuhandgesellschaft selbst kontrollieren. Die Gesellschafter einer GmbH haben umfangreiche Weisungsrechte gegenüber der Geschäftsführung, an die sie sich halten muss.

 

Zwar steht ein entsprechender Hinweis im Prospekt, ob er aber den Kapitalgebern so bewusst war, sei einmal dahin gestellt.

 

2. Im PT Energiefonds SolarInvest GmbH & Co. KG ist derzeit unklar, ob überhaupt eine Mittelverwendungskontrolle installiert worden ist. Hier gibt es Differenzen zwischen den Angaben in Prospekt, der eine entsprechende vertragliche Mittelverwendungskontrolle (als Vertrag zugunsten Dritter) vorsieht und dem Mittelverwendungskontrolleur, Herrn Jürgen Staneker, selbst, der eine solche nicht erkennt und folgerichtig keine durchgeführt haben will.

 

Je nach Auflösung dieser Diskrepanz dürften Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter der PT Energiefonds SolarInvest GmbH & Co. KG (i. e. PT Energie Verwaltungs GmbH und STG Schwarzwald Treuhand GmbH) bestehen und/oder gegen den Mittelverwendungskontrolleur (Steuerberater Jürgen Staneker).

 

3. Im Zusammenhang mit den PT Energiefonds Neckarsulm GmbH & Co. KG und PT Energiefonds Bad Dürrheim GmbH & Co. KG gibt es Kaufoptionen für die Anlagen, welche im Prospekt nicht enthalten sind. Kaufsoption in diesem Zusammenhang bedeutet, dass ein Dritter die Möglichkeit haben soll, zu einem festbestimmten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Anlagen zu kaufen.

 

Diese zweifellos mitteilungsbedürftige Tatsache findet sich aber nicht in den jeweiligen Prospekten, woraus sich ebenfalls Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und ggfls. weitere Beteiligte ableiten lassen dürften.

 

Gerne bin ich behilflich, die entsprechenden individuellen Ansprüche durchzusetzen.

 

 

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