m.o.s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG

 

30.07.2014

 

Die angeblichen Experten der m.o.s. Eurofinanzhaus GmbH & CO. KG, die Herren Peter Stuhlinger, Ludwig Mateka und Thomas Otterbach haben Anleger geworben und ihnen eine sagenhafte Rendite von 2% pro Monat versprochen. Hierbei sollten Anlagen bei der Gersal Ltd. In Zypern getätigt werden. Mit der Streuung des Kapitals und der Anlage in hochverzinsliche türkische Staatsanleihen könnten solche Renditen erzielt werden. Untermauert wurde diese Renditeerwartung mit einem Hebel von 1 zu 2, der dann aufgrund des jetzt niedrigen Zinsniveaus zu der jährlichen Rendite von 24% für die Anleger geführt hätte.

 

Rein theoretisch und rechnerisch ging diese Wette auch auf. Allerdings gibt und gab es praktisch keine Anleihen mit solch hohen Renditen, welche risikolos zur Auszahlung der Rendite und zur Rückzahlung des Kapitals hätten führen können.

 

Die Staatsanwaltschaft Erfurt (Landeskriminalamt Thüringen) hat nunmehr gegen die Verantwortlichen der m.o.s. Firmengruppe, darunter auch die m.o.s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG u.a. wegen Verdachts des Betruges pp. die Ermittlungen aufgenommen. Der Verdacht richtet sich gegen die vorgenannten Herren Stuhlinger, Mateka und Otterbach.

 

Offensichtlich ist das Landeskriminalamt Thüringen in den Besitz der Anlegerunterlagen gekommen und hat bereits erste Fragebogen verschickt und wohl auch Maßnahmen ergriffen.

 

Herr Otterbach hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sämtliche Firmen der m.o.s.-Gruppe (m.o.s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG, m.o.s. Eurofinanzhaus Verwaltungs-GmbH, m.o.s. Europlus-Verwaltungs-GmbH) Insolvenz angemeldet haben. Offensichtlich haben zu viele Personen und Anleger ihre Anlagen vertragsgemäß gekündigt und wollten  von der m.o.s-Gruppe ihr Geld zurück.

 

Ob und wieviel an Vermögenswerten gesichert ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zuverlässig mitgeteilt werden. Offensichtlich ist die Insolvenzverwaltung gerade dabei, sich durch die Akten zu arbeiten.

 

Erfahrungsgemäß kommt bei Insolvenzverfahren, insbesondere bei betrügerischen Anlageformen, nicht viel für die Kapitalanleger heraus. Vielmehr sollten die Anleger andere Möglichkeiten eruieren, wie sie wenigstens einen Teil ihres eingesetzten Kapitals zurückerhalten.

 

Hier kommen beispielsweise Banken in Frage, wenn die Kapitalanlage fremdfinanziert wurde, oder aber auch die Vermittler und Verantwortlichen dieser Gesellschaften.

 

Es empfiehlt sich daher, einen auf das Anlagerecht spezialisierten Fachanwalt mit der Prüfung der Ansprüche und ggf. deren Durchsetzung zu beauftragen, um am Ende nicht ganz leer auszugehen. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

 

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