Lehman-Brothers

Allgemeines

 

15.10.2008

 

Viele Anleger haben Zertifikate der Lehman Brothers, USA, in ihrem Depot, weil es von den Hausbanken empfohlen worden war. Viele Rechtsanwälte und Interessensgemeinschaften richten derzeit Nottelefone und Notdienste ein, um die stark verunsicherten Anleger zu beraten und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Diese Panikmache ist unserer Ansicht nach nicht erforderlich. Einerseits werden Hilfspakete aufgelegt, um die zusammenbrechende Bankenwelt zu stützen. Andererseits hängt es jedoch sehr vom Einzelfall ab, ob Ansprüche bestehen und wenn ja, ob sie nicht bereits verjährt sind (siehe Beitrag Zertifikate vom 01.10.2008). Dies gilt auch im Falle der jetzt in sämtlichen Medien viel diskutierten Lehman Brothers, im Übrigen auch für deren deutsche Tochtergesellschaft, die Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt. Gleichwohl müssen natürlich Fristen und Formalien beachtet werden in den Insolvenzverfahren in den USA oder für die Anspruchsgrundlagen in Deutschland.

 

Sicher hätte man vor ein paar Jahren nicht erwartet, dass die großen Investmentbanken in den USA Insolvenz anmelden müssen. Dieser Vorfall vom 15.09.2008 betreffend die Lehman Brothers war sicherlich für bereits länger laufende Zertifikate nicht absehbar und kann daher keinen Grund darstellen, den Bankberater ohne weitere Indizien für eine Falschberatung in die Haftung zu nehmen.

 

Anders könnte dies jedoch aussehen für erst kurzfristig gekaufte Zertifikate der Lehman Brothers. Von sorgfältigen Beratern kann man erwarten, dass sie die Investitionen in ausländische Banken noch sorgfältiger beobachten und bei bestimmten Zusammenhängen im Rahmen der so genannten sub-prime-Krise in den USA Nachfragen stellen und unter Umständen die Zertifikate nicht anbieten.

 

Falls eine dauerhafte Geschäftsbeziehung in Form eines Vermögensverwaltungsvertrages besteht, hätte der Bankberater zu einer Veräußerung der Zertifikate der Lehman Brothers oder sonstiger amerikanischer Investmentbanken raten müssen.

 

Aber, wie bereits beschrieben, muss jeder einzelne Fall geprüft werden und die vielfach im Internet geäußerte Ansicht, nur auf Grund des Zusammenbruchs der großen Investmentbanken in den USA sei per se und quasi automatisch ein Schadenersatzanspruch durchsetzbar, wäre nach unserer Auffassung zu pauschal und zu gewagt.

 

Allein aus der Tatsache, dass ein gesamtwirtschaftlicher Schaden oder ein Schaden bei bestimmten Gemeinden, z. B. Freiburg, entstanden sein könnte durch die Anlage bei den Lehman Brothers, hat der einzelne Anleger keinen Schaden. Wir sehen daher derzeit keine Möglichkeiten, aus diesen Fehlinvestitionen und gesamtwirtschaftlichen Schwierigkeiten individuelle Schadenersatzansprüche zu erkennen und durchzusetzen.

 

Falls aber tatsächlich eine individuelle Falschberatung vorliegt, weil in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Lehman Brothers (am 15.09.2008) oder im März 2008, als verschiedene Ratingagenturen erste Warnungen veröffentlichten, die Zertifikate angedient wurden, könnte die Rechtslage eine andere sein.

 

Außerdem sollte geprüft werden, ob über die so genannten Kick-Backs (siehe Beitrag Zertifikate vom 01.10.2008) ausreichend aufgeklärt wurde. Hier sehen wir durchaus Ansätze, im individuellen Fall Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen. Erforderlich wäre allerdings, dass zur Beweisbarkeit der Ansprüche entweder weitere Personen als Zeugen zur Verfügung stehen oder schriftliche Aufzeichnungen vorhanden sind.

 

Gerne prüfe ich wie für meine bisherigen Mandanten die Erfolgsaussichten der Geltendmachung dieser Ansprüche.

 

 

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