CAF unternimmt neuen Klageanlauf

Trotz Klageabweisung versucht es die CAF erneut

 

19.11.2012

 

Obwohl die Rechtslage klar sein sollte, lassen die Rechtsanwälte Heiß & Kollegen, welche die Capital Advisor Fund II GbR (CAF) vertreten, nicht locker. Sie verklagen meine Mandanten mit Teilklagen auf die angeblich rückständigen Einlagen.. Den Ausgleich von möglichen Nachzahlungen aus einem negativen Auseinandersetzungsguthaben verlangen sie (noch) nicht.

 

In den von mir bisher bearbeiteten Fällen konnte die Capital Advisor Fund II GbR die Klagen nicht gewinnen (s. Abweisung rechtskräftig und CAF Klage abgewiesen).

 

Warum sich jetzt die Rechtslage ändern sollte, zumal der BGH festgestellt hat, dass auch noch die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind und dadurch ein Widerruf noch möglich ist, erschließt sich nicht. Es bleibt die Vermutung, dass das verbleibende Kapital schleichend vernichtet werden soll, z. B. in Form von Anwaltshonoraren.

 

Darüber hinaus bleibt die Frage der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens ungeklärt. Die Zahlenaufstellungen, die bislang in den Gerichtsverfahren und auch außergerichtlich vorgelegt wurden, reichen als Nachweis für die geforderten Nachzahlungen nicht aus. . Hier wäre zu beachten, dass aufgrund eines bilanziellen Tricks für 2010 ein Gewinn kreiert worden ist und sich unter Umständen ein Zahlungsanspruch für die Anleger ergibt.. (s. Protokoll 2012)

 

 

Anleger, welche sich am Capital Advisor Fund II GbR beteiligt haben, sollten dringend einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um den Ausstieg aus dieser gefährdeten und aufgrund der Konstruktion als Gesellschaft bürgerlichen Rechts wirtschaftlich gefährlichen Gesellschaft auszusteigen

 

 

 




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