IFF zum Schadenersatz verurteilt

 

17.07.2009

 

Das Landgericht Freiburg hat die IFF AG im Zusammenhang mit der Beratung zur Beteiligung an der Capital Advisor Fund II GbR zum vollen Schadenersatz verurteilt. Das Landgericht Freiburg (17.07.2009, AZ 5 O 68/08) sah es als erwiesen an, dass die Hinweise zum Totalverlustrisiko und zur Nachschusspflicht nicht ausreichend erteilt worden sind.

 

In der mündlichen Verhandlung wurde durch Zeugenaussagen überdeutlich, dass offensichtlich planmäßig die vorgenannten Risiken verschwiegen werden sollten. Wenn den Anlegern im Gespräch verdeutlicht würde, dass sie nicht nur ihr eingesetztes Kapital vollständig verlieren können, sondern gegebenenfalls auch noch aus eigenem Vermögen Nachschüsse bringen müssen, wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Schulden der Gesellschaft zu decken, hätte wohl keiner den Vertrag unterzeichnet. Nur durch die geschickte Umgehung dieser Aufklärungspflichten ist es den Beratern gelungen, die Unterzeichnung zu provozieren. Hierbei wurde oftmals nur die Informationsbroschüre gezeigt und nicht der gesamte Prospekt. In der Informationsbroschüre wurde etwas vom Vier-Säulen-Modell und der Theorie von Markowitz erzählt.

 

Dies reichte dem Richter jedoch nicht aus. Die rudimentären Hinweise auf dem Zeichnungsschein und die verwirrenden Angaben im Prospekt konnten ihn ebenfalls nicht überzeugen, sodass die IFF AG als Beraterin zum vollen Schadenersatz verurteilt wurde. Zu den weiteren Problematiken in diesen Verfahren verweise ich auf den Beitrag zur IFF AG (siehe IFF AG zum Schadenersatz verurteilt).

 

 

Sämtliche betroffenen Anleger sollten sich daher von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt betreuen lassen, um  die berechtigten Ansprüche titulieren und durchsetzen zu lassen. Gerne bin ich mit meiner Erfahrung mit diesen Gesellschaften behilflich.

 

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