BGB AG jetzt auch insolvent
Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden
01.03.2015
Am 18.12.2014 wurde nach einigem Hin und Her auch über das Vermögen der BGB AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Das vorläufige Insolvenzverfahren lief schon seit 14.05.2014.
Die Frist zur Anmeldung der Forderung lief bis zum 27.01.2015. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Ausschlussfrist. Forderungen können auch später angemeldet werden. Aus zeitlicher Hinsicht dürften sich daher keine Nachteile ergeben, da davon auszugehen ist, dass das Insolvenzverfahren noch eine längere Zeit in Anspruch nimmt. Es wird allerdings eine Prüfungsgebühr im Bereich von ca. 30 EUR für den Insolvenzverwalter fällig.
Es empfiehlt sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Anmeldung zu beauftragen, um nicht formale Fehler zu begehen und so keine Chance auf eine Rükzahlung zu haben. Ob allerdings noch nennenswertes unbelastetes Vermögen vorhanden ist, muss das Verfahren ergeben.
Parallel rate ich aber meinen Mandanten, die Vermittler in Anspruch zu nehmen, wenn diese die Risiken, die der Anlage in Aktien einer nicht börsennotieren Gesellschaft anhaften, nicht vorstellten, und wenn diese nicht auf die personellen Verflechtungen und die dubiose Rückkaufgarantie, welche gegen das Aktiengesetz verstoßen hat, hinwiesen.
Gerne bin ich den Aktionären bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Rechte behilflich.