Atypisch stille Beteilungen an der BEMA GmbH

 

 

Die CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH (jetzt: BEMA Investitions- und Beteiligungs GmbH; im Folgenden: BEMA GmbH) hat im Süden von Berlin eine größere Wohnanlage und ein Hotel in der Nähe des Flughafens Berlin-Schönefeld errichtet. Das notwendige Eigenkapital hat sie sich über die Ausgabe von atypisch stillen Beteiligungen beschafft. Allerdings gab und gibt es massive Schwierigkeiten bei der Vermarktung und bei der Vermietung und der Auslastung der Wohnungen und des Hotels. Die Wohnanlage liegt direkt unterhalb der Einflugschneise zum Flughafen und an einer sehr belebten Zufahrtsstraße nach Berlin (Kreuzung B96 / B96a). Außerdem besitzen die Wohnungen mehrheitlich keine Keller, was deren Attraktivität deutlich einschränkt.

 

Die Auslastung des Hotels unterschritt die Zumutbarkeit, so dass es die BEMA GmbH bereits in Eigenregie betreiben musste.

 

Da den Kapitalanlegern in den wenigstens Fällen die Risiken dieser Beteiligung verdeutlicht wurden, sehe ich gute Ansätze, die BEMA GmbH in Anspruch zu nehmen. Der BGH hat in früheren Urteilen zur sogenannten Göttinger Gruppe bereits festgestellt, dass solche Ansprüche direkt gegen die Geschäftsinhaberin bestehen und, nicht wie in anderen Fällen, die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft Anwendung finden.

 

Außerdem sind Ansprüche gegen die OstseeSparkasse Rostock zu prüfen, welche die Mehrzahl der Anleger der BEMA GmbH finanziert hat.

 

Gerne bin ich bei der Prüfung der Rechte behilflich.

 




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