PRIMUS Kehl GmbH & Co. KG insolvent

Was können Eigentümer der gekauften Wohnungen tun?

05.09.2023

 

Am 02.03.2023 hat die PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Kehl GmbH & Co. KG Insolvenz angemeldet, mit Beschluss des Amtsgerichts München wurde am 19.07.2023 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

 

Insgesamt hat die PRIMUS-Gruppe verschiedene Finanzierungsmodelle auf den Markt gegeben, um diverse Pflegeeinrichtungen zu finanzieren. Die PRIMUS Gruppe hat ein weit verzweigtes Netz von Unternehmen gegründet, welche jetzt vom Insolvenzverwalter geprüft werden.

 

Neben der Ausgabe von Nachrangdarlehen und den Krautfunding-Projekten hat man sich bei der PRIMUS Concept Pflegeimmobilien GmbH & Co. KG dazu entschlossen, die einzelnen Wohnungen/Zimmer in einem Pflegeheim in Kehl bei Offenburg und Straßburg direkt zu veräußern und Teileigentum zu bilden. Die Käufer hatten eine Anzahlung zu leisten und nach Fertigstellung des Neubaus und der Renovierung des Altbaus den Restbetrag zu entrichten.

 

Dazu ist es aber aufgrund der Insolvenz der PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Kehl GmbH & Co. KG nicht mehr gekommen. Die Käufer haben allerdings jetzt das Problem, dass sie noch nicht als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sondern nur mit einer Vormerkung. Wenn aber der Restbetrag an die PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Kehl GmbH & Co. KG gezahlt wird, besteht die Gefahr, dass die Zahlung in die Insolvenzmasse fließt und die notwendigen Umbaumaßnahmen nicht mehr finanziert werden.

 

Außerdem wurde auch die mit der PRIMUS Concept Pflegeimmobilien GmbH & Co. KG gesellschaftlich verbundene WEG-Verwaltung ausgewechselt, damit auch hier ein Neuanfang stattfinden kann.

 

Den Käufern droht im äußersten Fall der Totalverlust, je nachdem, ob sich der Insolvenzverwalter zur Fortsetzung der Renovierungstätigkeiten oder zu deren Abbruch entscheidet.

 

Gerne bin ich bereit, Schadensersatzansprüche gegen die handelnden Personen außerhalb des Insolvenzverfahrens wegen falscher Angaben, z.B. zu dem Zustand des Altbaubestandes oder der Zusagen für den Neubau, zu prüfen und das weitere Vorgehen hinsichtlich der Verschaffung des Eigentums und der Vereinbarungen mit dem Betreiber der Pflegeeinrichtungen zu begleiten.

 

 


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