Wechsel des Insolvenzverwalters

 

15.08.2008

 

Erfreulicherweise hat der bisherige Insolvenzverwalter über das Vermögen der Securenta AG, Herr Steuerberater Knöpfel, auf massiven Druck der Anlegerschutzanwälte sein Amt zur Verfügung gestellt (mit Schreiben vom 30.05.2008). Die Geschäfte führt jetzt Herr Rechtsanwalt Rattunde, der auch schon die Insolvenz über Teile der Göttinger Gruppe in Berlin (Insolvenz über das Vermögen der Göttinger Gruppe Holding KGaA) verwaltet. Er vertritt insbesondere im Bezug auf die Rangverhältnisse eine andere Auffassung als sein Vorgänger, wird aber die noch offene Frage der Nachschusspflichten prüfen. Hier wird abzuwarten sein, bis sich Rechtsanwalt Rattunde einen Überblick über die Wirtschaftslage der Göttinger Gruppe insgesamt unter Einbezug der Teile, welche bisher noch in Göttingen bearbeitet wurden, verschafft hat. Im Anschluss an die Prüfung wird er entscheiden, ob er die rückständigen Einlagen eintreibt oder nicht.

 

Herr Steuerberater Knöpfel hatte bislang die Auffassung vertreten, dass die Ansprüche, welche die Anleger im Insolvenzverfahren geltend machen, in den Nachrang zu setzen seien. Erfahrungsgemäß erhalten nicht einmal die erstrangigen Gläubiger ihren vollen Kapitaleinsatz zurück, sondern müssen sich mit der Quote zufrieden geben. Nachrangige Gläubiger, insbesondere die Anteilsinhaber, z. B. Aktionäre oder, wie hier, die Gesellschafter einer atypisch stillen Gesellschaft, gehen gänzlich leer aus.

 

Zwar gibt es nach den aktuellen Informationen kaum außenstehende Gläubiger, jedoch scheint das Finanzamt Göttingen Forderungen in nicht unbeträchtlicher Höhe gegen die Göttinger Gruppe zu haben. Wenn das Finanzamt als einziger Gläubiger den ersten Rang besetzt, würde es vollständig befriedigt, der verbleibende Rest würde gegebenenfalls an die Anleger verteilt. Wenn das Finanzamt hingegen den ersten Rang mit den geschädigten Anlegern teilen müsste, würde auch das Finanzamt nur quotal befriedigt.

 

Diese Auffassung wird jedoch nicht vom neuen Insolvenzverwalter vertreten.

 

Steuerberater Knöpfel versuchte darüber hinaus, die Anleger zu verunsichern, indem er Steuernachzahlungen des Wohnsitzfinanzamtes in Aussicht stellte für den Fall, dass die Anleger auf der Geltendmachung von erstrangigen Schadenersatzansprüchen beständen.

 

Zwar mag es unter bestimmten Voraussetzungen richtig sein, dass bei einer Rückabwicklung eines Vertrages die steuerlichen Vorteile ebenfalls rückgängig zu machen sind. Dies kann jedoch im Falle der Göttinger Gruppe nach unserer Auffassung nicht unterstellt werden. Stattdessen fußen die hier geltend gemachten Ansprüche auf dem Schadenersatz wegen Falschberatung, für die die Göttinger Gruppe Ersatz zu leisten hat. Dieser Schadenersatz hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Vertrag von Anfang an unwirksam sein soll, wie es aber Voraussetzung für die von Steuerberater Knöpfel in den Raum gestellten steuerlichen Folgen sein müsste.

 

Unsere Argumentation führt jedoch nicht zur Nichtigkeit des Vertrages von Anfang an, sondern zur Schadenersatzpflicht und zur Beendigung des Vertrages zum jetzigen Zeitpunkt, welches jedoch nach unserer Auffassung keine rückwirkende Aufhebung der bereits bestandskräftigen Steuerbescheide zur Folge hat. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass diejenigen Zahlungen, welche der Insolvenzverwalter an die Anleger leisten wird, unter Umständen zu versteuern sind, da sie im Rahmen von gewerblichen Einkünften gezahlt werden.

 

Allerdings können wir selbstverständlich keine Garantie dafür übernehmen, dass das für Sie zuständige Finanzamt dieser Ansicht folgt, obwohl nach unserer bisherigen Erfahrung die von Steuerberater Knöpfel dargestellte Rechtslage noch nicht praktiziert worden ist. Der neue Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Rattunde, hat sich zu dieser Problematik bislang noch nicht geäußert.

 

Wir empfehlen unseren Mandanten daher nach wie vor, auf der Anmeldung ihrer Forderungen als Schadenersatz und auf den ersten Rang gemäß § 38 InsO zu bestehen.

 

Der neue Insolvenzverwalter hat alle Anleger zur Geduld aufgerufen, denn auch er sieht sich angesichts der desolaten Buchhaltung und Aktenführung außer Stande, kurzfristige Entscheidungen zu treffen. Wir empfehlen daher die laufende Lektüre der Insolvenzverwalterberichte, welche auf dessen Homepage (www.securenta-insolvenzverwaltung.de) zu finden sind. Die entsprechenden Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des ehemaligen Insolvenzverwalters Steuerberater Knöpfel vom April 2008.

 

 

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