Doric Flugzeugfonds Vierte GmbH & Co. KG

Übernahmeangebot prüfen lassen

 

 

24.08.2023

 

Die Doric Flugzeugfonds Vierte GmbH & Co. KG geht in ihre finale Phase. Die Schlussausschüttung der laufenden Ausschüttungen floss den Anlegern nach dem Jahresabschluss am 31.12.2021 zu. Die aktive Geschäftsphase endete, es begann die Liquidationsphase. Dort gibt es keine regulären Ausschüttungen mehr, sondern die Vermögensgegenstände (Aktiva) werden veräußert, die Schulden beglichen und das Liquidationsergebnis wird den Kommanditisten überwiesen.

 

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist sehr guter Dinge, zeitnah den Verkauf des der Doric Flugzeugfonds Vierte GmbH & Co. KG gehörenden Airbus A380 zeitnah zu einem guten Preis durchzuführen und den Liquidationsüberschuss (im Rundschreiben vom 06.06.2023 als „Schlussausschüttung“ bezeichnet) auszuzahlen.

 

Ende Juli 2023 verschickte eine Anwaltskanzlei Kauf- und Abtretungsverträge über diese Anteile und bot den Kommanditisten an, gegen Zahlung von 4 % des Nominalbetrags der Kommanditanteile und gegen Freistellung von der Haftung gem. § 172 Abs. 4 HGB die Anteile zu übernehmen.

 

Die Kommanditisten sollten sich dieses Angebot sehr genau überlegen. Zum einen ergibt sich aus der Bilanz und auch aus der letzten Mitteilung über die Liquidität, dass auch nach dem Verkauf des Airbus A380 keine Verbindlichkeiten mehr bestehen werden und damit die Gefahr, dass die Kommanditisten zur Rückzahlung ihrer Einlagen zu Zeiten eines negativen Kapitalkontos gemäß § 172 Abs. 4 HGB verpflichtet wären, relativ gering ist.

 

Außerdem erscheint es realistisch, dass der Kaufpreis und damit die Auszahlung des Liquiditätsüberschuss den Wert von 4 % der Nominaleinlage überschreitet. Denn welches Interesse sollte die Anwaltskanzlei haben, einen Anteil zu erwerben, der weniger als 4 % der Nominaleinlage erbringt und darüber hinaus noch mit einem Nachzahlungsrisiko belastet zu sein.

 

Ich rate daher allen Kommanditisten der Doric Flugzeugfonds Vierte GmbH & Co. KG, die Voraussetzungen des Kaufes und der Abtretung genau zu überprüfen und gegebenenfalls von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Gerne bin ich bei dieser Prüfung behilflich.

 

 


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