Undurchsichtige Machenschaften

Zweifelhafte Angebote - Alexander Spitz wieder Vorstand

 

26.02.2014

 

Nachdem die von mir vertretenen Mandanten und auch anderweitig anwaltlich vertretene Anleger gegen die BGB AG rechtskräftige Titel erwirkt haben, sollte die Vollstreckung beginnen.

 

Noch in der letzten Hauptversammlung (siehe Hauptversammlung 2013) schien die BGB AG auf dem richtigen Weg zu sein. Es wurden Durchhalteparolen ausgegeben und die Situation gut dargestellt.

 

Mit Erstaunen hat die Anlegerschaft dann zur Kenntnis nehmen müssen, dass quasi über Nacht der Vorstand Efgan Kizil ansatzlos und fristlos entlassen und umgehend ein neuer Vorstand installiert wurde.

 

Die neue Personalie mag man kaum glauben: Herr Alexander Spitz ist seit 16.01.2014 neuer Vorstand der BGB AG. Es handelt sich um jenen Alexander Spitz, der schon für die insolvente Vermögensverwaltungsgesellschaft VVK GmbH verantwortlich zeichnet (siehe  VVK GmbH insolvent).

 

Er ist derjenige, gegen den ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Mannheim unter dem Az. 626 Js 11246/12eingeleitet wurde. Ihm wird vorgeworfen, verschiedene strafrechtliche Handlungen, zum Beispiel Untreue und Betrug, zu Lasten der BGB AG begangen zu haben.

 

Im Zuge meiner Recherchen betreffend die Vollstreckung der von mir erstrittenen Urteile wurde deutlich, dass munter Gelder hin und her geschoben wurden zwischen der BGB AG, der VVK GmbH, der Refi GmbH und den dahinter stehenden Personen, insbesondere Herrn Thomas Andreas und Herrn Alexander Spitz.

 

Infolgedessen kann man bei dieser Personalwahl durchaus das alte Sprichwort bemühen, wonach der Bock zum Gärtner gemacht wird.

 

Ich werde für meine Mandanten mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, diese Personalentscheidung anzugreifen.

 

Die Kanzlei Bremenkamp hat nun am 25.02.2014 mit Rundbrief die Vertretung der BGB AG angezeigt und versucht, mit Drohszenarien einer Insolvenzanmeldung die Anleger mit rechtskräftigen Titeln dazu zu bewegen, einen schlechten Vergleich abzuschließen. Ähnlich wie in der Angelegenheit PROKON wird mit Insolvenz gedroht, wenn die rechtskräftigen Urteile durchgesetzt werden.

 

Ich werde meinen Mandanten jedoch raten, ihre titulierten und schon gesicherten Ansprüche weiter zu verfolgen. Das Vertrauen in den jetzigen Vorstand fehlt aufgrund dessen Vorgeschichte vollständig. Auch die Interessensgemeinschaft, welche sich schon anlässlich der Hauptversammlung 2013 hervortat, verfolgt anscheinend eigenwirtschaftliche Ziele, welche weniger mit dem Wohl aller Aktionäre zu tun zu haben scheinen.

 

Vielleicht wäre ein Insolvenzverfahren dadurch hilfreich, damit ein neutraler Dritter, der Insolvenzverwalter, sämtliche vergangenen Geschäfte mit den Herren Spitz, Andreas und Rainer Schütterle genauer überprüft und die Vermögens­verschiebungen rückgängig macht. Nebenbei sei angemerkt, dass Herr Schütterle im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten in der BGB AG rechtskräftig strafrechtlich verurteilt ist.

 

Gerne bin ich bereit, Ansprüche für die Aktionäre der BGB AG zu prüfen und gegen alle in Betracht kommenden Gegner durchzusetzen.

 

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