BGH-Urteil zur Aufklärung bei SWAP-Geschäften

Deutsche Bank zum Schadenersatz verurteilt

 

24.03.2011

 

Der BGH hat mit Urteil vom 22.03.2011 (AZ XI ZR 33/10) die Deutsche Bank dazu verurteilt, einem Unternehmen Schadenersatz zu leisten für fehlgeschlagene Swap-Geschäfte. Dann hat sich das Landgericht Stuttgart angeschlossen (Az. 25 O 191/10)

 

Hintergrund war, dass die Deutsche Bank dem Unternehmer Zinswetten angeboten hatte. Vereinfacht dargestellt sollte der Unternehmer immer gegen die Bank darauf wetten, dass sich die Zinsen für langfristige und kurzfristige Kredite gegenläufig entwickeln und dadurch der Unternehmer einen Vorteil haben sollte. Wenn dies nicht der Fall wäre, hätte die Bank Gewinn gemacht.

 

Da aber die Bedingungen dieses Geschäftes derart einseitig zu Lasten des Unternehmers ausgestaltet waren, hat der BGH eine besondere Aufklärungsverpflichtung der Deutschen Bank statuiert. Dieser Pflicht ist die Deutsche Bank jedoch nicht nachgekommen und musste Schadenersatz leisten.

 

Da die Deutsche Bank mit vielen Unternehmen und vor allem mit finanziell klammen Gemeinden solche Zinswetten abgeschlossen hat, könnte jetzt eine Klagewelle mit guten Aussichten auf Erfolg auf die deutsche Bank zurollen. Pessimistische Stimmen rechnen sogar mit einem Risiko für die Deutsche Bank in Höhe von ca. 1 Mrd. €.

 

Dieses Urteil hat aber auch für andere Kapitalanlageobjekte große Bedeutung: Auch wenn beispielsweise eine Dipl.-Volkswirtin, wie in dem vorgenannten Fall, mitverhandelt, bedeutet dieses keine Freizeichnung der Banken von den besonderen Aufklärungspflichten hinsichtlich der speziellen Risiken. Außerdem darf die Bank ihre Rolle nicht einfach verschweigen. Wenn sie einerseits als „Wettpartner“ gilt und andererseits gegenläufige Wetten, das heißt gegen den eigenen Kunden, eingegangen ist, um ihren Profit zu maximieren, begibt sich die Bank klar in die Nähe der Sittenwidrigkeit und hat deutlicher aufzuklären. Kommt sie diesen Verpflichtungen nicht nach, ist sie zum Schadenersatz verpflichtet.

 

Aufgrund dessen rate ich, dass die Kapitalanleger ihre im Depot oder im Portfolio befindlichen Anlagen überprüfen und bei Zweifeln den Rat eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen. Allein die Überprüfung bringt Sicherheit, ob die Anlage noch werthaltig ist oder ob schleunigst Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen.


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