Zweifelhafte Werbungsmethoden einzelner Anwaltskanzleien

Vorsicht bei Interessensgemeinschaften und Telefonaquise

 

28.10.2015

 

Immer wieder werden Interessensgemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger ins Leben gerufen, um angeblich die Interessen der geschädigten Anleger zu koordinieren. Nicht selten handelt es sich hierbei um mehr oder minder seriöse Methoden von dahinter stehenden Anwälten mit dem alleinigen Ziel, Mandate zu generieren.

 

Oftmals wird auch durch teilweise aggressive schriftliche Werbung oder auch durch unbestellte Telefonanrufe versucht, an Mandate heranzukommen. Dies habe ich ausführlich bereits in dem Beitrag „Forderungskauf durch Rechtsanwalt“ dargestellt.

 

Ganz aktuell werden wieder solche Rundschreiben verschickt und Telefonaktionen gestartet, insbesondere zur sogenannten „Göttinger Gruppe“ .

 

Was ich davon halte und dass ich mich hiervon abgrenze, habe ich ebenfalls in dem Bericht „Forderungskauf durch Rechtsanwalt“  bereits beschrieben. Kürzlich hat sich sogar die Verbraucherzentrale Hamburg mit diesem Thema beschäftigt und in zwei instruktiven Beiträgen hierzu Stellung genommen, auf die ich gerne wie folgt verweise:

 

http://www.vzhh.de/geldanlage/411024/anleger-riskanter-geldanlagen-im-visier-von-anwaelten.aspx

 

und

 

http://www.vzhh.de/geldanlage/232004/vom-anwalt-eiskalt-erwischt.aspx

 

Diesen Beurteilungen ist nichts mehr hinzuzufügen.

 

Aus diesem Verhalten können sich Gegenansprüche des Mandanten ergeben, z.B. auf Unterlassung oder gar auf Schadenersatz, bezogen auf das vielleicht schon aus eigener Tasche bezahlte Anwaltshonorar.

 

Gerne bin ich bei der Durchsetzung dieser Ansprüche umfassend behilflich.

 

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