Rückrufaktion von Vorserienfahrzeugen durch die Volkswagen AG

Welche Ansprüche haben die Käufer?

 

 

15.03.2019

 

Die Volkswagen AG hat nicht nur große Probleme mit den Abgasmanipulationen, sondern auch durch den Verkauf von Vorserienfahrzeugen bzw. 0-Serien-Fahrzeugen. Hierbei handelt es sich um solche Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausstattung und Verarbeitung grundsätzlich nicht für den Verkauf geeignet waren und vor allem auch nicht hätten zum Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. Die Volkswagen AG umschreibt diesen Zustand beschönigend und verharmlosend wie folgt: „…bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat".

 

Mit anderen Worten: (Auch) hier sind die Käufer von Volkswagen-PKW massiv vorsätzlich getäuscht, wenn nicht gar betrogen worden. Anders als im Rahmen des Abgasskandal kann sich die Volkswagen AG in diesem Zusammenhang nicht damit herausreden, die Fahrzeuge würden ja funktionieren und es läge keine Manipulation vor. Infolgedessen bietet die Volkswagen AG auch eine grundsätzliche, aber heimliche Rückrufaktion an und will die Käufer der betroffenen PKW entschädigen. Allerdings soll nicht der gesamte Kaufpreis bezahlt werden, sondern nur ein Teil, gewöhnlicherweise unter Abzug einer so genannten Nutzungsentschädigung.

 

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Bongarth wird gerade in diesen speziellen Fällen eine Nutzungsentschädigung nicht geschuldet, sondern der Käufer des PKW hat Anspruch auf die Erstattung des vollen Kaufpreises zuzüglich der erforderlichen Aufwendungen, z.B. durch zwischenzeitliche Reparaturen oder der Zulassungskosten. Die Volkswagen AG hat in Einzelfällen sogar eingelenkt und alle Zahlungen der von mir vertretenen VW-Käufer ersetzt.

 

Gerne helfe ich den betroffenen Käufern von Vorserienfahrzeugen bzw. von 0-Serien-Fahrzeugen bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Volkswagen AG.


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