Rechtsschutz

Eine gute Rechtsschutzversicherung befreit den Mandanten von den Kosten, die ein Rechtsstreit verursacht und die er selbst tragen muss. Es gilt nämlich gerade im gerichtlichen Bereich, dass die unterliegende Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu zahlen hat. Diese Verpflichtung kann dazu führen, dass trotz eines Erfolges in den ersten beiden Instanzen die Kostenlast in der dritten Instanz umgedreht wird und der vor dem BGH Unterliegende alle Kosten übernehmen muss. Hier beruhigt eine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung den Mandanten doch erheblich. Gerade für Mandanten, welche einen großen Teil ihres Kapitals oder auch die Altersvorsorge verloren haben, spielt die Kostentragung mitunter eine entscheidende Rolle.

 

Aber nicht nur die gerichtlichen, auch die außergerichtlichen Kosten werden von einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung übernommen, so dass man zunächst auch ohne Gerichtsverfahren mit den Gegnern eine Lösung suchen kann. Es lohnt sich daher grundsätzlich immer, den Fall einmal überprüfen und die rechtlichen Chancen und Risiken aufzeigen zu lassen. Selbst wenn die Kosten einer Erstberatung nicht übernommen werden, wären die entstehenden Gebühren in Höhe von 190,00 EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer gut angelegtes Geld.

 

Allerdings kommt es hier auf die Rechtsschutzversicherung selbst an, denn häufig werden gerade im Bereich des Kapitalanlagerechts/Anlegerschutzes die Deckungszusagen mit fadenscheinigen Begründungen verweigert.

 

Im Bereich Baurisikoausschluss hat jedoch der BGH deutlich für die Anleger entschieden. Im Bereich des Widerrufes (siehe Vorvertraglichkeit) weigern sich die Rechtsschutzversicherungen entgegen dem Urteil des BGH eine Deckungszusage zu erteilen. Hier wäre eine Deckungsklage zu erheben, welche darauf abzielt, die ablehnende Rechtsschutzversicherung zur Deckungszusage zu zwingen.

 

Die Einholung einer Deckungszusage gehört bei mir zu den Serviceleistungen mit dazu.

 

Eine weitere Möglichkeit, die eigenen Kostenrisiken zu minimieren, wäre die Einschaltung eines Prozessfinanzierers. Diese Gesellschaften übernehmen das komplette Prozessrisiko. Als Gegenleistung verlangen sie eine Beteiligung an der Quote, die außergerichtlich oder auch gerichtlich erstritten wird. Diese Alternative ist interessant für Rechtssuchende, die weder über eigene Mittel noch über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. In diesen Fällen ist es besser, ohne den Einsatz eigener finanzieller Mittel wenigstens einen Teil des verlorenen Geldes zu erstreiten als den Schaden in voller Höhe zu realisieren.

 

Gerne stelle ich Kontakte zu den Prozessfinanzierungsgesellschaften her.


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